AGB für Geschäftskunden

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen 

 

Allgemeine Bestimmungen

Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen durch uns ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte innerhalb laufender Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Verweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB in Verbindung mit §14 Absatz 1 BGB.

Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Aus einem stillschweigenden Verzicht des Verkäufers auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen und Nebenabreden in der Vergangenheit kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen hergeleitet werden. Diese Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte mit demselben Kunden, auch wenn sie nicht ausdrücklich erneut vereinbart worden sind.

 

Bindungsfrist

Der Kunde ist an seiner Bestellung zwei Wochen gebunden. In dieser Zeit nimmt der Verkäufer die Bestellung entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung an. Eine teilweise Annahme ist zulässig, es sei denn, dass diese für den Kunden technisch ohne Wert ist

 

Preise

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise sind netto Preise in EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten und ggf. Nachnahmegebühren, bzw. Sperrgutaufschlag. Änderungen, bzw. Irrtum vorbehalten.

 

Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

Die Gefahr des Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht ab Übergabe auf den Kunden über.

Ist die Verpackung beschädigt, muss der Besteller unverzüglich das Transportunternehmen benachrichtigen. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, der Besteller weist nach, dass die Teillieferung wirtschaftlich für ihn nicht von Interesse ist. Teillieferungen werden jeweils für sich berechnet und einzeln zur Zahlung fällig. Anzahlungen werden auf die einzelnen Lieferungen des Gesamtgeschäftes anteilig verrechnet. Die Versandkosten berechnen sich nach den jeweiligen Versandkostenpauschalen, die wir in unserem Katalog, in den Anzeigen bzw. im Internet veröffentlichen.

 

Lieferverzug des Verkäufers

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die EET DEUTSCHLAND GMBH. die Lieferung wesentlich erschweren und nicht von EET DEUTSCHLAND GMBH. zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung, sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferanten oder Hersteller), gleichgültig ob diese Ereignisse bei EET DEUTSCHLAND GMBH., deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen EET DEUTSCHLAND GMBH., die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Käufer mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, können EET DEUTSCHLAND GMBH. und Käufer vom Vertrag, soweit nicht erfüllt, ganz oder teilweisezurücktreten. EET DEUTSCHLAND GMBH. ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

 

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen des Verkäufers erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.

Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten, einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel, dem Verkäufer gegenüber getilgt hat.

Mit der Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, eines Scheck- oder Wechselprotests oder einer erfolgreichen Pfändung, erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder zur Verarbeitung der Waren so lange, bis alle Verbindlichkeiten dem Verkäufer gegenüber getilgt sind. Über den Eintritt einer dieser Umstände hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

Mängelrüge/Prüfungsobliegenheit

Die angelieferte Ware ist vom Käufer sofort zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

 

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung.

Ist der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

Handelt es sich beim Kaufgegenstand um eine gebrauchte Sache, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Der Käufer ist verpflichtet, offene Mängel binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Ware schriftlich gegenüber dem Verkäufer anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung offener Mängel ausgeschlossen.

Soweit durch den Verkäufer technische Angaben erfolgen, handelt es sich diesbezüglich um Herstellerangaben; diese Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die durch dessen (Weiter-)Verwendung entstanden sind (z. B. Montage oder Inbetriebnahme des Kaufgegenstandes oder von durch Montage/Inbetriebnahme verursachte Störungen bzw. deren Beseitigung.

Eine Haftung aus Verletzung von Pflichten aus dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz ist auf Produkte beschränkt, die nach dem 01.05.2004 in Verkehr gebracht wurden. Darüber hinaus bestehen Ansprüche auf Schadensersatz nur für solche Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Pflichten verursacht wurden oder aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Für Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller gelten die unter "Garantie" aufgestellten Regeln.

 

Zahlungsbedingungen

Der Kunde hat die Möglichkeit, die bestellte Ware per Nachnahme, Vorkasse, Rechnung oder mittels Kreditkarte zu bezahlen. EET DEUTSCHLAND GMBH behält sich vor, Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen oder nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Erfolgt die Zahlung per Kreditkarte, löst EET DEUTSCHLAND GMBH die Zahlung erst bei Warenausgang aus.

Zahlungen sind rein netto sofort zu leisten. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Absprache zwischen dem Käufer und dem Verkäufer.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug des Käufers trotz Nachfristsetzung durch den Verkäufer ist dieser berechtigt, den Kaufgegenstand zur Sicherung seiner Rechte - auch ohne Zustimmung des Käufers - an sich zu nehmen, ohne dass hierin ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Der Verkäufer behält sich vielmehr wahlweise den Anspruch auf Erfüllung oder die Ansprüche aus § 326 BGB vor.

Für die Erstellung von Rechnungen in Papierform nebst Versand, erheben wir eine Gebühr in Höhe von 2,50 € pro Rechnung.

 

Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnungsrecht des Käufers

Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber dem Verkäufer mit Forderungen aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder um vom Verkäufer unbestrittene Ansprüche handelt.

 

Datenschutz

Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt.

EET Deutschland GmbH. behält sich jedoch vor, Daten zum Zweck der Bonitätsprüfung zu übermitteln. Der Käufer ist jederzeit zum Widerruf berechtigt.

 

Erfüllungsort/Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis wird Düsseldorf vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

Anzuwendendes Recht

Dieser Vertrag unterliegt auch bei Lieferung ins Ausland ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

EET Deutschland GmbH.

EET Deutschland GmbHElisabeth-Selbert-Straße 5a40764 LangenfeldMwSt.-Nummer DE814997043
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